Vorstand
Der Vorstand besteht aus fünf bis neun natürlichen Personen. In seine Kompetenz fallen die Vertretung des Verbandes und sämtliche Geschäfte, die nicht durch das Gesetz oder die Statuten der Vereinsversammlung vorbehalten sind.
Jedes Mitgliedsunternehmen darf höchstens eine Person in den Vorstand entsenden. Dieses muss in seinem Unternehmen aktiv im Leasinggeschäft tätig sein. Das Tagesgeschäft obliegt einem Geschäftsführer. Der Präsident des Verbandes, der Vizepräsident, die Vorstandsmitglieder und der Geschäftsführer werden von der Vereinsversammlung in offener oder geheimer Abstimmung für eine Amtsdauer von jeweils drei Jahren gewählt.