Kommission
Die SRO-Kommission ist das oberste Leitungsorgan der SRO/SLV und besteht aus drei bis neun Mitgliedern und muss zur Mehrheit unabhängig sein. Aktuell setzt sich die SRO-Kommission aus einem/r Präsidenten/in, einem/r Vizepräsidenten/in und einem Mitglied zusammen. Sie wird von der Vereinsversammlung gewählt und konstituiert sich ausserdem selbst. Die SRO-Kommission wählt die übrigen Sonderorgane der SRO/SLV.
Zu den primären Aufgaben der SRO-Kommission gehören das Fällen sämtlicher grundlegenden Entscheide (inkl. Anschluss, Ausschluss und Austritt von Finanzintermediären). Sie erlässt zudem unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA), das Selbstregulierungsreglement „SSR“ sowie die übrigen GwG-relevanten Reglemente und Weisungen der SRO/SLV. Die Geschäfte der SRO-Kommission werden vom Sekretär der SRO-Kommission vorbereitet.
Weitere Rechte und Pflichten der SRO-Kommission sind dem Reglement „SRO-Kommission und Fachstelle“ zu entnehmen.